Presse-Archiv

02.09.2015 - Odenwaldschule - 8. Pressemitteilung

Bensheim, 02.09.2015

Die Bestrebungen zur übertragenen Sanierung auf die Schuldorf Lindenstein gGmbH sind gescheitert.

- Behörden haben alle Genehmigungen widerrufen
- Kündigung aller Mitarbeiter der insolventen Odenwaldschule e.V.
- Bildungsangebot für einen Internats- und Schulbetrieb im Hambachtal vorerst gescheitert

Das staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis hat heute die Genehmigungen zum Betrieb einer Ersatzschule (Odenwaldschule e. V.) widerrufen. Daraufhin hat auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration den Betrieb eines Internats widerrufen. Der Versuch einer übertragenen Sanierung der Odenwaldschule e. V. auf die Schuldorf Lindenstein gGmbH ist damit gescheitert. Zudem bedeuten diese behördlichen Entscheidungen, dass ein Schul- und Internatsbetrieb 2015/16 im Hambachtal ausgeschlossen ist.

Die Insolvenzverwalterin ist infolge der behördlichen Verfügungen aus insolvenz- und arbeitsrechtlichen Gründen gezwungen, allen Mitarbeitern im Laufe des Septembers zu kündigen. Die einvernehmlich begonnenen Sozialplanverhandlungen müssen nunmehr leider abgebrochen werden. Die mit der Schuldorf Lindenstein gGmbH ausgehandelte Zahlung zur Sozialplanregelung steht nach der heutigen behördlichen Entscheidung nicht mehr zur Verfügung und ist zur Rückzahlung fällig.

Statement der Insolvenzverwalterin RAin Sylvia Rhein: »Ich sehe aufgrund dieser Entscheidung zwei Arbeitstage vor Beginn des neuen Schuljahres zumindest für 2015/16 keine Möglichkeit zur Weiterführung eines Schulbetriebs. Ich werde nun prüfen, inwiefern ein Bildungsangebot auf dem Grundstück der Odenwaldschule e. V. zu einem späteren Zeitpunkt denkbar und realisierbar ist. Ich bedaure sehr, dass es nicht gelungen ist, den jetzigen Schülern die Fortsetzung ihrer begonnenen Ausbildungen in vertrautem Umfeld zu ermöglichen und keine Arbeitsplätze erhalten zu können.«

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04.08.2015 - Odenwaldschule - 7. Pressemitteilung

Bensheim, 04.08.2015

Erwerberkonzept für eine mögliche Nachfolgeeinrichtung der Odenwaldschule e. V. wurde den Behörden übergeben

Heute wurde von der Insolvenzverwalterin das auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüfte Erwerberkonzept des »Schuldorf Lindenstein« bei der zuständigen Fach- und Rechtsaufsicht für den Schul- und Internatsbetrieb eingereicht. Das sind für den Schulbetrieb das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis, Schuldirektion Heppenheim sowie für den Internatsbetrieb das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, Landesjugendamt Wiesbaden. Der Kreisausschuss des Landkreises Bergstraße, Heppenheim wurde inhaltlich über das Konzept informiert.

Einige verfahrensrelevante Unterlagen werden von den Initiatoren des »Schuldorf Lindenstein« direkt den Behörden nachgereicht.

Bis zur abschließenden Klärung, ob und wie ein Schulbetrieb im Hambachtal weitergehen kann, wird der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten.

Die weiteren Maßnahmen im Insolvenzverfahren werden von der Entscheidung der zuständigen Behörden abhängig sein. Diese werden einige Zeit benötigen, um die eingereichten Unterlagen zu sichten und zu prüfen.

Statement der Insolvenzverwalterin Sylvia Rhein: »Das eingereichte Konzept ist wirtschaftlich plausibel. Nun liegt es an den potenziellen Erwerbern, den Behörden abschließend nachzuweisen, dass sie alle rechtlichen Auflagen erfüllen.«

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01.08.2015 - Insolvenzeröffnung Odenwaldschule e.V.

Bensheim, 01.08.2015

Insolvenzverfahren Odenwaldschule e.V. durch Beschluss des Insolvenzgerichts Darmstadt vom 01.08.2015 eröffnet

- Frau Rechtsanwältin Sylvia Rhein wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt.
- Der Eröffnungsbeschluss wird den Verfahrensbeteiligten unverzüglich zur Verfügung gestellt
- Der Beschlussinhalt kann bei den Insolvenzbekanntmachungen eingesehen werden.

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31.07.2015 - Odenwaldschule - 6. Pressemitteilung

Bensheim, 31.07.2015

Die Bestrebungen um die Weiterführung eines Bildungsangebots am Standort der insolventen Odenwaldschule e. V. gehen weiter

- Insolvenzverfahren wird am 01.08.2015 eröffnet
- Erwerberkonzept wird Behörden zur Entscheidung vorgelegt
- Schülerschaft, Belegschaft, Betriebsrat, Elternbeiratsvorstand, potenzielle Erwerber und Insolvenzverwaltung
ziehen gemeinsam an einem Strang
- Verantwortung für die Vergangenheit hat hohe Priorität

Die Zahlungsunfähigkeit der Odenwaldschule e. V. ist festgestellt. Die Insolvenzschuldnerin war zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr in der Lage, die bestehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Eine Veränderung auf den Berichtsstichtag ist nicht eingetreten. Die Antragstellerin ist daher zahlungsunfähig i. S. des § 17 der Insolvenzordnung. Das Insolvenzverfahren wird auf Grundlage des von der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, dem Insolvenzgericht Darmstadt vorgelegten Eröffnungsgutachtens am 1. August 2015 durch Beschluss des Gerichts eröffnet.

Die Eröffnung des Verfahrens sowie alle Gläubigerversammlungen werden - wie auch in anderen Insolvenzverfahren - unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Zugelassen sind ausschließlich die Gläubiger der insolventen Odenwaldschule.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis für alle die Odenwaldschule e. V. betreffenden Belange auf die Insolvenzverwalterin über. Im eröffneten Insolvenzverfahren gilt es jetzt zunächst zu klären, ob das Erwerberkonzept »Schuldorf Lindenstein« von den Behörden als genehmigungsfähiges Konzept anerkannt wird. Die entsprechenden Anträge werden den Ämtern von der Insolvenzverwalterin, sowie den Initiatoren des Erwerberkonzepts, zur Entscheidung vorgelegt.

Zum Erhalt eines Bildungsangebots ist ein Personalabbau unumgänglich. Die Verhandlungen dazu erfolgen in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat, der - wenn auch sichtlich betroffen - die Notwendigkeit des Personalabbaus zum Erhalt der Schule erkannte. Sollte das Erwerberkonzept nicht angenommen werden, wären letztlich alle Arbeitsplätze von der Schließung betroffen.

Statement der heute noch vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtanwältin Sylvia Rhein zum weiteren Verlauf ihrer Arbeit: »Für mich und den vorläufigen Gläubigerausschuss, stehen nach wie vor neben der Vertretung der Gläubigerinteressen auch die Interessen der aktuellen Schülerschaft der insolventen Odenwaldschule e. V. im Fokus. Der gemeinsame Kampf der Schülerschaft, der Eltern und der Belegschaft um den Erhalt des Standorts als Schule hat mich und die Ausschussmitglieder überzeugt. Zudem sind meine Gespräche mit den Mitarbeitern und dem Betriebsrat in sehr konstruktiver Weise verlaufen.

Alle sind sich in ihrer Hoffnung auf eine Fortführung des Schulbetriebs einig und darüber hinaus bereit, persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen. Solange nicht abschließend geklärt ist, ob und wie ein Schulbetrieb im Hambachtal weitergehen kann, müssen keine Entscheidungen zu anderen Themen gefällt werden.

Das Ergebnis der Prüfung belegt, dass die Insolvenz der Schule durch betriebswirtschaftliches Missmanagement eingetreten ist. Die Geschäftsführung versäumte es, rechtzeitig Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, die eine Insolvenz hätten verhindern können.

Die Themen der Vergangenheit belasteten die Schule noch immer schwer. Keine Schule an diesem Standort wird sich der Aufarbeitung und dem Gedenken entziehen können. Die Vorsitzende des Elternbeiratsvorstands teilte hierzu mit, dass der Elternbeiratsvorstand auch an den mit Glasbrechen e. V. Anfang diesen Jahres am runden Tisch diskutierten Präventions- und Hilfskonzepten anknüpfen will. Die Initiatoren des »Schuldorf Lindenstein« sind sich nach meinem Wissensstand ihrer Verantwortung für die Vergangenheit sehr wohl bewusst und werden im Falle der Betriebsgenehmigung schnellstmöglich den Kontakt zu den Betroffenen und den sie vertretenden Verbänden suchen. Auch mir persönlich liegen die Aufarbeitung des erfahrenen schrecklichen Leids und die Prävention zur Verhinderung einer Wiederholung ähnlicher Straftaten sehr am Herzen. Dies schließt gleichermaßen eine Lösung für das Schularchiv ein, die eine langfristige Möglichkeit der Aufarbeitung des Missbrauchs sicherstellt.

Mein Auftrag als ab 01.08.2015 bestellte Insolvenzverwalterin ist die Wahrnehmung der Interessen aller Gläubiger, zu denen auch die Opferverbände gehören. Falls die Behörden die Betriebsgenehmigung für das »Schuldorf Lindenstein« erteilen, werde ich in Absprache mit dem Gläubigerausschuss den Neustart bei der Schaffung der wirtschaftlichen Grundlagen unterstützen. So oder so wird die Entscheidung zum termingerechten Beginn des neuen Schuljahres fallen müssen.«

Nach der behördlichen Beschlussfassung zum »Schuldorf Lindenstein« sowie nach Abstimmungsgesprächen mit den Gläubigern wird eine Pressekonferenz zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens einberufen.

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Odenwaldschule e.V.

27.07.2015 - 5. Pressemitteilung

27.07.2015 - 5. Pressemitteilung

Bensheim, 27.07.2015

Alte Geschäftsführung sabotiert neues Konzept

Die vorläufige Insolvenzverwalterin distanziert sich aufs Äußerste vom Verhalten des noch amtierenden Geschäftsführers Markus Halfen-Kieper und der Internatsleiterin Sonya Mayoufi. Statement der Rechtsanwältin Sylvia Rhein zum Brief des Duos an die Elternschaft und Medien: »Ich bin erschüttert über die Dreistigkeit des Herrn Halfen-Kieper. Er hat in seiner Funktion die Insolvenz der Schule mitverschuldet und entzieht sich mit seinem Schreiben seiner Verantwortung. Zudem verschweigt er wesentliche Fakten. Frau Mayoufi untergräbt das in sie gesetzte Vertrauen.«

Die vorläufige Insolvenzverwalterin begrüßt die u.s. Antwort des Elternbeirats auf das Schreiben von Herrn Halfen-Kieper und Frau Mayoufi und unterstützt in Übereinstimmung mit dem Gläubigerausschuss weiterhin die Bemühungen um die Fortführung der Schule.

E-Mail des Elternbeiratsvorstands vom 26. Juli 2015
Betreff: Schreiben vom 24.7.2015 Frau Mayoufi / Herr Halfen-Kieper

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit Bedauern mussten wir durch das gemeinsamen Schreiben von Herrn Halfen-Kieper und Frau Mayoufi vom 24.7.2015 zur Kenntnis nehmen, dass  Frau Mayoufi  entgegen ihrer früheren Aussagen nicht für das "Schuldorf Lindenstein" zur Verfügung steht. Dass Herr Halfen-Kieper das Schreiben mit unterzeichnet hat, verwundert uns sehr, da die Initiatorengruppe "Schuldorf Lindenstein" bereits am 20. Juli 2015 (vier Tage vor dem Schreiben) Herrn Halfen-Kieper mitgeteilt hat, dass er aufgrund seiner fehlenden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse das Anforderungsprofil nicht erfüllt. Eine Weiterbeschäftigung von Herrn Halfen-Kieper ist auch aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu Frau Mayoufi auf gleichberechtigter Leitungsebene nicht möglich. Dies entspricht auch den Forderungen der Behörden. Die Initiatorengruppe wird die Position der Internatsleitung kurzfristig besetzen.
Wir sehen uns verpflichtet, diese Informationen auch an die Insolvenzverwalterin Frau RA Rhein weiterzugeben.

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20.07.2015 - 4. Pressemitteilung

20.07.2015 - Odenwaldschule - 4. Pressemitteilung

Bensheim, 20.07.2015

Umfassende Bemühungen an der Odenwaldschule e.V. gehen in die entscheidende Phase

- Initiatoren aus der Elternschaft haben Schulkonzept und Finanzierungsplan vorgestellt
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin bewertet das wirtschaftliche Konzept grundsätzlich als tragfähig
- Votum über Neuanfang liegt nun bei Behörden und Eltern
- Entscheidung bis 31.07.2015 angestrebt

Initiatoren aus der Elternschaft der alten Odenwaldschule e.V. haben der vorläufigen Insolvenzverwalterin ein glaubwürdiges Finanzierungskonzept unterbreitet, das den Schulbetrieb ab dem Schuljahr 2015/2016 und darüber hinaus langfristig ermöglichen könnte.

Die Initiatoren teilten in einem Schreiben an die Elternschaft mit, dass sich das pädagogische Schulkonzept an Bewährtem orientiert, die organisatorische Grundkonzeption sieht vor, dass eine gemeinnützige GmbH den operativen Schulbetrieb führt, die Anteile an dieser GmbH von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft treuhänderisch gehalten und nach einer erfolgreichen Betriebsaufnahme in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht werden, die gGmbH gegründet sei und die Eintragung ins Handelsregister kurz bevor stehe. Zudem gab die Initiative bekannt, dass das Schulamt in Heppenheim in einem offenen Dialog ausdrücklich die Unterstützung zugesagt hat und auch das Sozialamt die Genehmigungen für den Internatsbetrieb in Aussicht stellte.

Das Gelingen des Vorhabens hängt nun wesentlich davon ab, wie viele Schülerinnen, Schüler und Eltern der neuen Schule ihr Vertrauen schenken. Daneben müssen Sozialpläne verhandelt werden. Am Ende müssen die zuständigen Behörden den Entscheidungsvorlagen zustimmen.

Statement der vorläufigen Insolvenzverwalterin Frau RA Sylvia Rhein: »Wir haben eine Lösung gefunden, die einen Neuanfang am alten Standort realistisch erscheinen lässt. Um den Schulbetrieb aufnehmen zu können sind nach vorgelegtem Konzept anfänglich mindestens 80 Anmeldungen erforderlich. Daneben ist ein Personalabbau unumgänglich. Wir werden im Laufe der Woche die dazu notwenigen Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufnehmen. Im intensiven Dialog mit den Initiatoren, den Gläubigern sowie den zuständigen Behörden sind wir zuversichtlich ein Ergebnis zu erzielen, das allen beteiligten Interessengruppen gerecht wird.«

Eine Klärung aller offenen Punkte ist seitens der vorläufigen Insolvenzverwaltung, wie bereits angekündigt, bis zum 31.07.2015 geplant. Danach wird es zeitnah eine Mitteilung zum Schulbetrieb und zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geben.

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14.07.2015 - 3. Pressemitteilung

14.07.2015 - Odenwaldschule - 3. Pressemitteilung

Bensheim, 14.07.2015

Bemühungen an der Odenwaldschule e.V. gehen auch nach Ende des Schuljahres weiter

- Schuljahr erfolgreich abgeschlossen
- Investorenkonzepte auf dem Prüfstand
- Kindergarten wird durch die Stadt Heppenheim erhalten

Das Schuljahr 2014/15 wurde erfolgreich abgeschlossen.

Am Vormittag des 9. Juli 2015 wurden die letzten Schüler in die Ferien verabschiedet, am Abend die Mitarbeiter. Im neuen Schuljahr wird es die alte Odenwaldschule in den bisherigen Verwaltungsstrukturen nicht mehr geben. Die Schule steht zum Verkauf. Falls der Schulbetrieb in Ober-Hambach tatsächlich eingestellt werden muss, stehen für alle externen Schüler und Schülerinnen laut Schulbehörden, Ersatzplätze zur Verfügung. Schwierig wird es für die Internatsschüler/innen der 13. Klassenstufe einen adäquaten Platz zu finden.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein erklärt zum Status quo: »Mit dem erfolgreichen Abschluss des Schuljahres haben wir ein erstes wichtiges Zwischenziel erreicht. Alle Schüler und Schülerinnen konnten das laufende Schuljahr ordnungsgemäß beenden. Die Weiterführung der Schule in den bisherigen Trägerstrukturen ist ausgeschlossen. Wir arbeiten nach wie vor an der Basis für die Feststellung, ob ein Schulbetrieb weiterhin möglich ist oder nicht. Dies wird und kann jedoch ohne massiven Personalabbau nicht zu bewerkstelligen sein. Hierüber wurden sämtliche Mitarbeiter in einer Versammlung durch die vorläufige Insolvenzverwaltung bereits informiert. Mein abschließender Prüfbericht wird bis zum 31. Juli 2015 vorliegen. Bis dahin bitte ich um Geduld und Spekulationsverzicht.«

Aufgrund desolater Verwaltungsstrukturen ist noch keine abschließende Bewertung der geschäftlichen Lage der Schule möglich. Der Trägerverein, wie auch die Geschäftsleitung, werden mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. August 2015 ihren Befugnissen kraft Gesetzes enthoben sein. Derzeit unterliegen die Befugnisse des Leitungsteams sowie des Trägervereins bereits dem Zustimmungsvorbehalt der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Alle Akten und Unterlagen des Schularchivs wurden gesichert und sind nicht für jedermann frei zugänglich.

Der historische Teil des Schularchivs darf nur im Beisein des Datenschutzbeauftragten betreten werden. Rechtsanwältin Sylvia Rhein dazu: »Wir sind uns bewusst, dass das historische Schularchiv ein wichtiger Baustein im Prozess der Aufarbeitung der tragischen Aspekte der Schulgeschichte ist. Es gehört in verantwortungsvolle Hände und muss den Betroffenen weiterhin zur Aufarbeitung zugänglich bleiben. Wir suchen eine Lösung für das Archiv, die das gewährleistet.«

Auf dem Prüfstand stehen derzeit das Konzept einer privaten Investorengruppe zur Weiterführung des Schulbetriebs und die Interessensbekundung eines norddeutschen Internatsbetreibers mit Überlegungen, die Odenwaldschule als internationale Schule neu aufzubauen.

Die Stadt Heppenheim will den Kindergarten der Odenwaldschule e.V. als Kindertageseinrichtung erhalten. An einer Lösung der Frage der Trägerschaft wird derzeit gearbeitet.

Stichtag für den Abschluss aller Prüfungen der wirtschaftlichen Lage der Schule und der vorliegenden Investorenangebote ist der 1. August 2015. Spätestens dann wird es Klarheit darüber geben, ob der Schulbetrieb am 24. August 2015 weitergeht oder nicht.

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29.06.2015 - 2. Pressemitteilung

29.06.2015 - Odenwaldschule - 2. Pressemitteilung

Bensheim, 29.06.2015

Umfassende Bemühungen an der Odenwaldschule e.V.

- Odenwaldschule erhält Fristverlängerung im Widerrufsverfahren zur Betriebsgenehmigung
durch das Schulamt bis zum 15.08.2015
- Schulbetrieb bis zum Ende des jetzigen Schuljahres gesichert
- Jahrgang 2015 hat Schul- und Ausbildung erfolgreich abgeschlossen
- Interessierte Dritte arbeiten an Übernahmelösung bzw. Erwerberkonzept

Der Schulbetrieb an der insolventen Odenwaldschule e.V. wird derzeit uneingeschränkt aufrechterhalten und ist bis zum Ende des Schuljahres genehmigt. Die Gehaltszahlungen der Belegschaft sind, wie zuvor berichtet, über das Insolvenzgeld sichergestellt.

Das staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis verlängerte auf Antrag die Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule bis zum 15.08.2015. Wie der Begründung zu entnehmen ist, soll das Ergebnis des Gutachtens der vorläufigen Insolvenzverwalterin abgewartet werden.

Am Samstag, dem 27. Juni 2015 erhielten im Rahmen eines feierlichen Empfangs von den derzeit 146 Schülern an der Odenwaldschule 25 Abiturienten und 7 Fachoberschüler ihre Abschlusszeugnisse. 11 der Absolventen haben gleichzeitig eine Ausbildung absolviert und konnten ihren Gesellenbrief in Empfang nehmen.

Am Montag, 22. Juni 2015 fand die erste Sitzung des Gläubigerausschuss statt. Die fünf Vertreter unterschiedlicher Gläubigergruppen – darunter die Bundesagentur für Arbeit, die örtliche Hausbank, ein Vertreter der Arbeitnehmer, der Förderverein Alt-Schüler e.V. und letztlich ein Vertreter der Kleingläubiger - haben damit ihre Arbeit aufgenommen. Aufgabe des vorläufigen Gläubigerausschusses ist die Unterstützung und Überwachung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

An einer Übernahme des Schulbetriebes interessierte Investoren sind bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorstellig geworden und haben ein Übernahmekonzept avisiert. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erörterte, dass ein schriftliches Erwerberkonzept einzureichen ist, das zum einen den Erhalt und die Fortführung des Schul- und Internatsbetriebes betriebswirtschaftlich langfristig dokumentieren und zum anderen die Voraussetzungen für die behördlichen Genehmigungen des Schul- und Internatsbetriebs erfüllen muss. Ein Vertreter der Investorengruppe, die öffentlich noch nicht genannt werden möchte, betonte im Gespräch mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin RAin Sylvia Rhein: » Wir wollen den Erhalt der Bildungsstätte als Schule, welche die aktuelle pädagogische Ausrichtung weiterführt. Diese Schule soll zukünftig weder den Namen ‚Odenwaldschule‘, noch den Namen ‚Paul-Geheeb‘ tragen.«

Statement der vorläufigen Insolvenzverwalterin RAin Sylvia Rhein: »Selbst wenn die betriebswirtschaftlichen Komponenten aus unserer Sicht stimmig sind, das letzte Wort haben die Behörden bei der Prüfung des pädagogischen Konzepts. Wir werden jedes Investorenkonzept, das eine Fortführung des Schulbetriebes zum Ziel hat, mit Interesse prüfen. Die Zeit ist knapp, wir arbeiten mit Hochdruck.«

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18.06.2015 - Anordnung vorläufige Insolvenzverwaltung

18.06.2015 - Odenwaldschule - Pressemitteilung

Bensheim, 18.06.2015

Zum vorläufigen Insolvenzverfahren über die Odenwaldschule e.V.

Auf Antrag der Odenwaldschule eröffnete das Amtsgericht Darmstadt am 16. Juni 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwaldschule e.V. aus Heppenheim – OT Ober-Hambach.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die Bensheimer Wirtschaftsmediatorin & Fachanwältin für Insolvenzrecht Sylvia Rhein. Ihre Kanzlei ist auf Insolvenzen, Sanierungen und Restrukturierungen spezialisiert.

Frau Rechtsanwältin Rhein und ihr Team werden sich einen Überblick über die Kostensituation verschaffen und dann die Fortführungsmöglichkeiten der Privatschule prüfen. Der Schul- und Geschäftsbetrieb geht bis auf weiteres unverändert weiter. Die Löhne und Gehälter für die derzeit 108 Mitarbeiter sind durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung zum Teil sichergestellt. Die Belegschaft wurde gestern im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens und den Status Quo informiert. Die Schülerschaft wird zeitnah auf einer separaten Schülerversammlung ins Vertrauen gesetzt.

Statement der Rechtsanwältin Sylvia Rhein: „Wir sehen uns vor allem den Schülern gegenüber in der Pflicht, eine tragfähige Lösung bis zum Abschluss des Schuljahres zu finden und verbindliche Perspektiven für das nächste Jahr zu entwickeln. Das Engagement der Geschäftsleitung, der Aufsichtsbehörde und der Elternschaft werden dabei ein entscheidender Faktor sein. Gläubiger, Belegschaft und Medien informieren wir zeitnah über gesicherte Fakten sobald sie uns vorliegen. An Spekulationen werden wir uns nicht beteiligen.“

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